Angeln verboten, Tunnelbau erlaubt: Streit um Schutzgebiet

Ungläubig und in höchstem Maße erstaunt musste man heute der LN entnehmen, dass in einem Schutzgebiet im Fehmarnbelt zukünftig die Sport- und Berufsfischerei verboten wird. Dazu mag ja jeder eine eigene Meinung haben ……aber gleichzeitig ist das jahrelange Ausbaggern eines 18km langen Grabens, das Versenken riesiger Tunnelelemente mit anschließendem Zuschütten angeblich umweltverträglich und ruft keinerlei Schädigungen in dem Schutzgebiet hervor. Und diese Entscheidung wird eben so mal einige Tage nach der Bundestagswahl verkündet – ein Schelm wer böses dabei denkt. So treibt man wieder einmal mehr Wähler in Richtung AfD und Co.

LN – 29.9.2017: Angeln verboten, Tunnelbau
erlaubt: Streit um Schutzgebiet

Leserbrief zu „Ist das Angelverbot jetzt amtlich?“

Die Empörung des Abgeordneten Ingo Gädechens (CDU) über die Verordnung zum Schutzgebiet „Fehmarnbelt“ und das damit verbundene Angelverbot ist für das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmanbeltquerung nicht ganz nachvollziehbar. Der von ihm so eindringlich beklagte wirtschaftliche Gesamtschaden für Ostholstein infolge des Ausbleibens von Anglern dürfte jährlich bei 5 bis 7 Millionen Euro liegen. Eine Kleinigkeit im Vergleich zu den zu erwartenden Einkommensverlusten allein für den Fehmarn-Tourismus durch den Bau des Belt-Tunnels! Herr Gädechens hat sich bislang mit Protesten gegen die kaum rational begründete Ratifizierung des Staatsvertrags zur FFBQ sehr zurückgehalten. Und damit liegt er in der Sache brav auf CDU-Kurs, der das Vorhaben mit rein spekulativen Erwartungen voranbringen will. Bei dem Angelverbot vermisst er dessen wissenschaftliche Begründung. Dass die Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit und der FFBQ niemals eingehend, d.h. wissenschaftlich, nachgewiesen wurde, nimmt Herr Gädechens jedoch offenbar in Kauf. Zumindest hat er sich weder im Bundestag noch bei der Bundesregierung für die Forderung kritischer Bürger nach einer umfassenden Neubewertung des Vorhabens oder Nachverhandlungen nach Artikel 22 des Staatsvertrags erkennbar eingesetzt. Solange er dies nicht tut, bleibt Herr Gädechens als Abgeordneter für viele Bürger Ostholsteins unglaubwürdig. Herr Gädechens wäre gut beraten, wenn er sich endlich eingehend mit den vielen Schwachpunkten der FFBQ auseinandersetzen würde. Das Aktionsbündnis wäre ihm dabei gern mit seiner Sachkenntnis behilflich.

Hendrick Kerlen

Aktionsbündnis gegen eine

feste Fehmarnbeltquerung e.V.

 

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