Der SHZ-Verlag berichtet heute, dass das Umweltministerium kürzlich ca. 183ha zusätzliche Meeresflächen um Fehmarn bei der EU als schützenswerte Riffgebiete nachgemeldet hat. Da dies nicht das Ministerium hierbei keine freie Hand hat, sondern an strikte Anweisungen aus Brüssel gebunden ist, muss man davon ausgehen, dass diese Meldung bisher versäumt worden ist, zumal es auch bereits Klagen gegen diese Unterlassung gibt.
Unehrlich
Zu: Geschützte Riffe: Gefahr für die Belt-Querung? Von kim
Ausgabe vom 25. Juni
Glücklicherweise berichtet der Autor am Ende des Artikels, daß Minister Habeck die Meldung von FFH-Gebieten und Riffen nach europäischem Recht abgeben muß. Insofern ist es unehrlich, wenn Herr Arp dem Minister unterstellt , daß er das tue, um „durch naturschutzrechtliche Winkelzüge“ die Querung doch zu verhindern. Für einen Abgeordneten, der die Landesregierung kontrollieren soll, muß es höchste Priorität haben, daß die Landesregierung und ihre Minister in ihrem Regierungshandeln sich an Recht und Gesetz halten. Ebenso ist es unehrlich, die Verwirklichung dieses angeblich „wichtigsten Infrastrukturprojekt Nordeuropas“, das ein reines Luxusprojekt ist (wir haben schließlich mit der Vogelfluglinie eine funktionierende Belt-Querung), angesichts der Kosten von nach jüngsten Schätzungen 4 Mrd. Euro weiter zu betreiben, ohne zu wissen, woher die kommen sollen bei gleichzeitigem für Deutschland und insbesondere Schleswig-Holstein viel dringenderem, zum Teil ja unerwartetem Finanzbedarf wie
– Haushaltskonsolidierung,
– Unterbringung zehntausender Flüchtlinge,
– keine neuen Schulden machen, um die nachfolgenden Generationen nicht zu belasten,
– Instandsetzung der vorhandenen völlig maroden Verkehrsinfrastruktur als Voraussetzung für
das Funktionieren unserer Wirtschaft,
– Fertigbau der A20 und Verbindung mit dem Autobahnnetz in Niedersachsen
– Ersatzbau Rader Hochbrücke
– Neubau der Schleusen und Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals.
Was den Staatsvertrag angeht, so muß es unter Rechtsstaaten mit gutnachbarlichen Beziehungen auch möglich sein, bei veränderten Lagen Absprachen zu ändern oder zu kündigen.
K. Peter Scholz, Tastrup