Aktionsbündnis wehrt sich mit Klage gegen Behördenwillkür

LN – 15.3.2018: Beltgegner klagen gegen Landesamt

Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V.

Pressemitteilung

+++ Fehmarnbelt-Tunnel +++ Planfeststellungsverfahren +++ Anhörungen +++ Klage auf Herausgabe der Audiodatei +++ versuchte Beschränkung des Informationszugang +++ Beschneidung der Verbandsrechte +++ Planungsbeschleunigung +++

Aktionsbündnis wehrt sich mit Klage gegen Bürokraten-Willkür

Bürgerrecht auf behördlichen Informationszugang in Gefahr.

Fehmarn ● Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung hat zusammen mit seinem Rechtsanwalt Dr. Mecklenburg Klage gegen das neue Amt für Planfeststellung Verkehr beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Das Aktionsbündnis möchte damit erreichen, dass ihm, wie bereits anlässlich der Anhörung von 2015 zum Fehmarnbelt-Tunnel, auch für die nachfolgenden Erörterungen (2017) die Tonaufzeichnungen freigegeben werden. Auch bei letzterem Verfahren hat die Anhörungsbehörde durchgehend von den Erörterungen Tonaufnahmen aufgenommen, anhand derer es das Protokoll erstellt hat. Bereits am ersten Anhörungstag beantragte das Aktionsbündnis die Herausgabe der Audiodatei, vor allem um die Möglichkeit zu haben, das spätere schriftliche Protokoll auf Richtigkeit kontrollieren zu können. Die Anhörungsbehörde hat diesen Antrag jedoch mehrfach abgelehnt, zuletzt mit Bescheid vom 9. Februar 2018.

Die Vorenthaltung der Audiodatei ist nach Auffassung des Aktionsbündnisses unverständlich und rechtswidrig. Die Anhörungsbehörde hat die bei den ersten Anhörungen von 2015 aufgenommenen Tonaufzeichnungen an den Rechtsanwalt des Aktionsbündnisses bedenkenlos ausgehändigt.

„Wir und unser Rechtsanwalt beobachten seit 2015 ganz allgemein eine zunehmende Tendenz der Behörden zur Beschneidung bestehender Bürgerrechte auf Informationszugang bei Verwaltungsverfahren“, bemängelt Hendrick Kerlen vom Aktionsbündnis und ergänzt „Unsere Politiker fordern zwar mehr Transparenz und Bürgernähe im Verwaltungshandeln. Die bürokratische Wirklichkeit sieht jedoch seit wenigen Jahren diametral entgegengesetzt aus, was sich nicht zuletzt an der Änderung des schleswig-holsteinischen Informationszugangsgesetztes vom Mai 2017 festmachen lasse“. Hinzukämen neuerdings politische Forderungen nach Wiedereinführung der alten Fristenregelungen (Präklusion) zur Beschränkung der Beteiligungsrechte von Umweltverbänden bei Planfeststellungsverfahren. Ob sich damit eine Planungsbeschleunigung erreichen lässt, muss sehr bezweifelt werden.

„Mit unserer Klage wehren wir uns entschieden gegen Bürokratenwillkür. Die Klage möge vom Amt auch als Willensbekundung dafür gewertet werden, dass wir unser Recht auf Informationszugang bei den laufenden Planfeststellungsverfahren nicht beschneiden lassen“, warnt Kerlen abschließend.

Hendrick Kerlen

Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V.

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