Ein Gedanke zu „24.9.2016 – LN: Malin Binding gibt Kampagne der Tunnelgegner ein Gesicht“

  1. Eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Belt-Tunnel hat nur dann aufschiebende Wirkung, wenn schwerwiegende Klagegründe vorgetragen werden. Andernfalls kann mit der baureifen Planung und den nachfolgenden Bauarbeiten begonnen werden, wobei die vom Gericht geforderderten Planänderungen nachgeschoben werden können.
    Der Nachweis erheblicher Verstöße gegen die WRRL und Meeresstrategie-Richtlinie wären beispielsweise Schwerwiegende Gründe. Hierzu gehört ebenfalls der mangelhafte Nachweis dazu, dass die Hauptvariante des Bohrtunnels durchaus machbar ist. Eine Bohrtunnellösung hat gegenüber dem Absenktunnel erhebliche Vorteile für die marine Umwelt und würde mit erheblich geringeren Gefahren für die Schifffahrt verbunden sein.

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