XXL-Lärmschutz für die Belttrasse ???

Wohl eher nicht!!! Recht ernüchtert verließen am Donnerstag zahlreiche Kommunalpolitiker und Mitglieder der Bürgerinitiativen eine von der Kreisverwaltung organisierte Infoveranstaltung zum Thema „Lärmschutz über das gesetzliche Minimum„!

LN: XXL-Lärmschutz für die Belttrasse?

 

Der Deutsche Bundestag beschließt:
1. in Fällen besonderer regionaler Betroffenheit durch die Realisierung von Schienengütertrassen der Verkehrskorridore des TEN-Verkehr-Kernnetzes, die durch EU-Mittel (CEF) bezuschussungsfähig sind, auch künftig die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure vor Ort zu unterstützen und deren Vorschläge bei der Erarbeitung konkreter Lösungen besonders zu berücksichtigen;
2. aus den jeweils dort gewonnenen Empfehlungen im Einzelfall konkrete Beschlüsse an die Bundesregierung zu formulieren, um im Einzelfall im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einen besonderen über das gesetzliche Maß hinausgehenden – Schutz von Anwohnern und Umwelt erreichen zu können;
3. dabei können künftig die Grundsätze und Maßstäbe zur Anwendung kommen, die durch den Projektbeirat Rheintalbahn gesetzt worden sind. Dies gilt zum Beispiel hinsichtlich der Form der Zusammenarbeit von Bund, Land, regionalen Vertretern, Bürgerinitiativen und Bahn im Projektbeirat und hinsichtlich der
Bewertungsmaßstäbe für einen umwelt und menschengerechten Ausbau, die jeweils im Einzelfall begründete alternative Trassierungen und andere über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehende Maßnahmen des Lärmschutzes zulassen können, um Mehrkosten durch nachträgliche Umplanungen und lange
Verfahrensdauern zu vermeiden und um eine unverzügliche Umsetzung zu erreichen;
4. bei der Realisierung von Schienengütertrassen im Rahmen der Verkehrskorridore des TEN-Verkehr-Kernnetzes die rechtliche Gleichstellung von Ausbaustrecken an Neubaustrecken sicherzustellen.
Berlin, den 26. Januar 2016
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Thomas Oppermann und Fraktion

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