20.9.2015 – LN: EU-Vorschriften drohen den Tunnelbau am Belt aufzuhalten

Nein – es sind nicht die EU-Vorschriften, sondern der schlampige Umgang mit diesen, führen zu den nötigen Nachbesserungen in den Antragsunterlagen. Wenn bereits jetzt, wo die Erörterungsphase gerade mal begonnen hat, es so aussieht, dass mächtig nachbessert werden muss, ist dies einzig und allein dem Vorhabenträger Femern A/S anzulasten.

Es stellt sich auch die Frage, ob es nicht sinnvoller und damit steuersparender wäre, das Verfahren an dieser Stelle zu stoppen und dem Vorhabenträger die Möglichkeit zu geben, die Unterlagen auf einen aktuellen Stand zu bringen und das ganze Verfahren dann neu zu starten.

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Ein Gedanke zu „20.9.2015 – LN: EU-Vorschriften drohen den Tunnelbau am Belt aufzuhalten“

  1. Der Knackpunkt ist die Wasserrahmen-Richlinie, die kürzlich vom EugH im Zusammenhang mit der Weservertiefung ausgelegt wurde. Demnach wäre der Bau des Absenktunnels vor allem wegen seiner schwerwiegenden Auswirkungen auf die Wasserqualität im Fehmarnbelt nicht genehmigungsfähig. Es gibt ja mit einem Bohrtunnel eine Alternative für den Absenktunnel, bei der die Auswirkungen auf den marinen Bereich weitgehend vermieden werden können. Zum gleichen Ergebnis kommt Femern A/S in seinen Antragsunterlagen. Und nur mit dem Kostenargument wurde der Bohrtunnel vom Tisch gefegt.
    Eine Planänderung für den Bohrtunnel erfordert eine totale Überarbeitung der UVS und der Tunnelentwürfe. Fazit: Femern A/S steht in der Planung wieder da, wo man schon Ende 2010 stand. Lediglich bei der UVP kann Femern A/S auf einigen der Untersuchungen aufbauen.
    Ansonsten braucht Minister Meyer dem Folketing nur darüber aufzuklären, was ein Planfeststellungsverfahren ist. Dabei geht es zwar um Planungen. Aber diese werden lediglich auf ihre Vollständigkeit und Rechtskonformität überprüft. Wenn die Antragsunterlagen des Vorhabenträgers für die Baugenehmigung wasserdicht sind, wird ein Planfeststellungsbeschluss auch zügig erteilt. Das ist bei den von Femern A/S eingereichten Unterlagen eben nicht der Fall.

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