Erörterungstermin in Oldenburg höchst unerfreulich

Die Abwesenheit des Vorhabenträgers LBV wurde auch gleich zu Beginn der Anhörung von der Rechtsanwältin der Gemeinden, Fr. Dr. John, bemängelt und ins Protokoll übernommen. Wie ein roter Faden zog sich dann bei fast allen Themen die Forderung vom Kreis und den Gemeinden, dass beim Tunnelverfahren auch bereits nachgelagerte Folgewirkungen zu betrachten sind – also für die Hinterlandanbindung. Dies wird nach wie vor von Femern A/S abgelehnt und als nicht notwendig gesehen. Bleibt abzuwarten wie die Landesplanungsbehörde dies sieht. Folgt sie der Argumentation der Gemeinden, hätte dies weitreichende Folgen für das gesamte Verfahren oder begibt sie sich auf dünnes Eis und folgt den Argumenten von Femern A/S – was mit Sicherheit dazu führen wird, dass es zu Klagen kommt. Weiter berichtete Femern A/S, dass die Verkehrsprognosen sowohl überarbeitet wurden als auch der Prognosezeitraum bis 2030 verlängert wurde. Dies wird jetzt in den Planunterlagen eingebaut. Auch hier bleibt es abzuwarten, ob es zu einer Neuauslegung und neuer Erörterungsrunde kommt. Haben doch die geänderten Verkehrsprognosen weitreichende Auswirkungen auf Schall-, Erschütterungstechnische- und Schadstoffuntersuchungen.

Lesen Sie hier den Artikel des Fehmarnschen Tagesblattes…

Ein Gedanke zu „Erörterungstermin in Oldenburg höchst unerfreulich“

  1. Der LBV-Lübeck als einer der beiden Vorhabenträger hat für ein Novum gesorgt.
    Dass bei einem Erörterungstermin ein Vorhabenträger sich durch den anderen, hier also die Dänen, vertreten lässt,stellt eine Missachtung der Einwender dar und ist erklärungsbedürftig.

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