Die DB hat die technischen Vorplanungen für das Planfeststellungsverfahren „Schienenhinterlandanbindung“ abgeschlossen. Man wird mit der sogenannten „Optimierungsvariante“ ins Verfahren gehen. Die Aussage, für eine westliche Variante im Bereich Scharbeutz/Haffkrug, wegen der FFH-Gebiete bei der EU eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, ist wohl lediglich als Beruhigungspille zu verstehen. Da es dort alternative Trassenvarianten gibt, ist dies von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Nanu, da heißt es nun gleich im ersten Satz „Hochgeschwindigkeitsstrecke“? Was wird denn damit eingeläutet?
Beim Scoping hat das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V. und der Vertreter des BUND ausdrücklich die DB Netz AG um endgültige Klärung dieses grundlegenden Entwurfskriteriums mit dem BMVI gebeten. Es ist ein Riesenunterschied, ob die Hinterlandanbindung als konventionelle Eisenbahnstrecke oder Hochgeschwindigkeitsbahn ausgebaut wird.